Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Dog Lodge Hundehotel
Inhaberin: Anja Quaeck
Robert-Bosch-Weg 15
88459 Tannheim

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen des Dog Lodge Hundehotels im Zusammenhang mit der Betreuung, Unterbringung und Versorgung von Hunden.

2. Buchungsvoraussetzungen

Voraussetzung für jede Buchungsanfrage ist ein vorheriger Besuchstermin mit anschließendem Probewohnen.
Das Probewohnen dient dazu festzustellen, ob sich der Gasthund im Dog Lodge Hundehothel wohlfühlt und sich in die bestehende Hundegruppe integrieren lässt.

Ohne erfolgreich absolviertes Probewohnen werden Buchungsanfragen nicht angenommen.

Das Dog Lodge Hundehotel behält sich vor, Hunde abzulehnen, wenn diese nicht in die Gruppe passen oder eine sichere, artgerechte und für alle Beteiligten zumutbare Unterbringung nicht gewährleistet werden kann.

3. Vertragsschluss

Buchungsanfragen können über das Onlineformular gestellt werden.
Buchungsreservierungen über das Onlineformular sind zunächst unverbindlich.

Ein verbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn die Buchung durch das Dog Lodge Hundehotel ausdrücklich bestätigt wurde.

Mit Beginn des Aufenthalts muss der Unterbringungsvertrag vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorliegen.

4. Preise

Der Preis für die Unterbringung beträgt 43,00 € pro Übernachtung und Hund inklusive 19 % Umsatzsteuer.

  • Ab einer Aufenthaltsdauer von 14 Nächten wird ein Rabatt von 10 % gewährt.
  • Für den zweiten und jeden weiteren Hund desselben Halters wird ein Rabatt von 10 % gewährt.
  • Die vorgenannten Rabatte sind kombinierbar.
  • Für unkastrierte Rüden wird ein Aufpreis von 5,00 € pro Nacht berechnet.
  • Es werden ausschließlich unkastrierte Rüden bis zu einem Alter von 12 Monaten sowie Seniorenrüden aufgenommen.
  • Für eine Nachmittagsabholung wird ein Aufpreis von 25,00 € berechnet.
  • Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 %.

5. Bringzeiten

Die Anbringung der Hunde ist ausschließlich zu folgenden Zeiten möglich:

  • 09:00 Uhr bis 10:30 Uhr
  • 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

6. Abholzeiten

Die reguläre Abholung ist ausschließlich vormittags von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr möglich.

Eine Nachmittagsabholung ist in der Zeit von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr gegen einen Aufpreis von 25,00 € möglich.

An Sonn- und Feiertagen ist eine Abholung grundsätzlich nicht möglich.
In begründeten Ausnahmefällen kann eine Abholung an Sonn- und Feiertagen per E-Mail angefragt werden. Ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht.

7. Art der Unterbringung

Die reguläre Unterbringung erfolgt als Standardunterbringung im Bungalow. In den Bungalows werden Hunde in kleinen, sozialverträglichen Gruppen von in der Regel drei bis maximal vier Hunden gemeinsam untergebracht.

Die Gruppenzusammensetzung erfolgt nach Einschätzung des Dog Lodge Hundehotels unter Berücksichtigung von Größe, Alter, Charakter und Verträglichkeit der Hunde.

Die Unterbringung im Bungalow erfolgt insbesondere während der Mittagsruhe sowie über Nacht.

Zusätzlich kann eine Deluxe-Unterbringung im Haus mit direktem Familienanschluss nach gesonderten Bedingungen vereinbart werden.

8. Gruppenhaltung und getrennte Unterbringung

Das Dog Lodge Hundehotel arbeitet grundsätzlich mit Gruppenhaltung.

Das Dog Lodge Hundehotel ist berechtigt, einen Hund bei Unverträglichkeit gegenüber anderen Hunden, bei Stressanzeichen oder aus sonstigen Gründen des Tierwohls vorübergehend oder dauerhaft getrennt unterzubringen.

Ein Anspruch auf eine bestimmte Gruppenzusammensetzung oder auf eine ausschließliche Einzelunterbringung besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

9. Wohlfühl-Garantie / Umstellung auf Deluxe

Sollte sich während des Aufenthalts zeigen, dass der Gast-Hund in der Standardunterbringung nicht zurechtkommt, übermäßig gestresst ist oder aufgrund seiner Biografie Anzeichen von Überforderung oder Traumatisierung zeigt, behält sich das Dog Lodge Hundehotel vor, den Hund als Deluxe und gegen Aufpreis unterzubringen.

Die Umstellung erfolgt nach Maßgabe der im Unterbringungsvertrag getroffenen Vereinbarung:

  • Umstellung auf Deluxe mit Rücksprache oder
  • Umstellung auf Deluxe ohne Rücksprache in dringenden Fällen.
  • Im Falle einer Umstellung wird der entsprechende Aufpreis für die Deluxe-Unterbringung berechnet.

10. Zahlung und Anzahlung

Der vereinbarte Preis ist vom Tierhalter fristgerecht zu zahlen.

In Ferienzeiten oder bei hoher Auslastung behält sich das Dog Lodge Hundehotel vor, Anzahlungen zu verlangen.

Gerät der Tierhalter mit der Zahlung in Verzug, ist das Dog Lodge Hundehotel berechtigt, die gesetzlichen Rechte geltend zu machen und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

11. Stornierungsbedingungen

Bis 21 Tage vor Beginn der Reservierung fallen keine Stornogebühren an.

Bei einer Stornierung 20 bis 14 Tage vor Beginn der Reservierung werden 30 % des Gesamtbetrages berechnet.

Bei einer Stornierung 13 bis 1 Tag vor Beginn der Reservierung werden 70 % des Gesamtbetrages berechnet.

Bei Nichtantritt ohne Absage am ersten Tag der Reservierung werden 100 % des Gesamtbetrages berechnet.

12. Pflichten des Tierhalters

Der Tierhalter ist verpflichtet, alle für die Betreuung und Unterbringung wesentlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.

Hierzu zählen insbesondere Angaben zum Verhalten des Hundes, zu gesundheitlichen Einschränkungen, Besonderheiten, Aggressionsverhalten, Unverträglichkeiten, Futterempfindlichkeiten und sonstigen Auffälligkeiten.

Der Tierhalter hat dafür Sorge zu tragen, dass der Hund bei Übergabe gesund ist und keine ansteckenden Krankheiten aufweist.

Für den Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen, soweit der Tierhalter nicht persönlich für entstandene Schäden einsteht.

13. Impfungen, Gesundheitszustand und Aufnahmevoraussetzungen

Bei Übergabe des Hundes ist ein gültiger Impfpass vorzulegen.

Der Hund muss über einen ausreichenden und wirksamen Impfschutz verfügen, insbesondere gegen Tollwut, Staupe, Hepatitis, Parvovirose und Leptospirose.

Erforderliche Impfungen müssen rechtzeitig erfolgt sein und bei Aufnahme wirksam sein.

Eine Entwurmung muss spätestens 5 Tage vor Urlaubsantritt erfolgt sein.

Das Dog Lodge Hundehotel ist berechtigt, Hunde ohne ausreichenden Impfschutz oder mit Anzeichen ansteckender Krankheiten zurückzuweisen.

14. Läufige Hündinnen

Da das Dog Lodge Hundehotel Gruppenhaltung praktiziert, können läufige Hündinnen nicht aufgenommen werden.

Der Tierhalter ist verpflichtet sicherzustellen, dass die Hündin während des geplanten Aufenthalts nicht läufig ist oder wird.

Tritt Läufigkeit während des Aufenthalts ein, ist die Hündin unverzüglich abzuholen oder durch eine zuvor benannte Person abholen zu lassen.

15. Tierärztliche Versorgung und Notfälle

Das Dog Lodge Hundehotel ist berechtigt, bei Krankheit, Verletzung oder sonstigen gesundheitlichen Auffälligkeiten des Hundes alle aus seiner Sicht erforderlichen Maßnahmen zum Wohl des Hundes zu veranlassen. Hierzu gehört insbesondere die Vorstellung des Hundes bei einem Tierarzt sowie die Durchführung notwendiger Untersuchungen und Behandlungen.

Sofern möglich, wird zunächst der vom Tierhalter benannte Tierarzt kontaktiert. Ist dieser nicht erreichbar oder erfordert der Gesundheitszustand des Hundes ein unverzügliches Handeln, ist das Dog Lodge Hundehotel berechtigt, einen anderen Tierarzt seiner Wahl mit der Untersuchung und Behandlung des Hundes zu beauftragen.

Der Tierhalter erklärt sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden und verpflichtet sich, sämtliche im Zusammenhang mit der tierärztlichen Versorgung entstehenden Kosten (einschließlich Untersuchungs-, Behandlungs-, Medikamenten- und Fahrtkosten) zu übernehmen. Das Dog Lodge Hundehotel haftet nicht für tierärztliche Entscheidungen oder Behandlungsergebnisse.

16. Haftung

Das Dog Lodge Hundehotel haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Dog Lodge Hundehotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Ebenso haftet das Dog Lodge Hundehotel unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Dog Lodge Hundehotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet das Dog Lodge Hundehotel nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Tierhalter regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung des Dog Lodge Hundehotels bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Für mitgebrachte Sachen des Hundes oder des Tierhalters, insbesondere Decken, Körbchen, Spielzeug, Leinen oder sonstiges Zubehör, übernimmt das Dog Lodge Hundehotel keine Haftung, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

Für Schäden, die der untergebrachte Hund gegenüber anderen Hunden, Personen oder Sachen verursacht, haftet der Tierhalter nach den gesetzlichen Vorschriften.

Der Tierhalter stellt das Dog Lodge Hundehotel von Ansprüchen Dritter frei, die durch den untergebrachten Hund verursacht werden, soweit diese Schäden nicht vom Dog Lodge Hundehotel zu vertreten sind.

17. Beanstandungen und erkennbare Verletzungen

Beanstandungen oder erkennbare Verletzungen des Hundes sollen dem Dog Lodge Hundehotel nach Möglichkeit bei Abholung unverzüglich mitgeteilt werden. Die gesetzlichen Rechte des Tierhalters bleiben unberührt.

18. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Der Tierhalter kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

19. Datenschutz und Einwilligungen

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Soweit auf dem Gelände des Dog Lodge Hundehotels eine Videoüberwachung erfolgt, werden die Aufzeichnungen nur im erforderlichen Umfang und für einen begrenzten Zeitraum gespeichert.
Das Datenmaterial aus den Überwachungskameras wird für bis zu 14 Tage, abhängig vom Datenaufkommen, gespeichert und danach automatisch gelöscht.
Mit dem Betreten des Geländes zum Bringen oder Abholen des Hundes erklärt sich der Besucher damit einverstanden, dass er im Rahmen der Videoüberwachung erfasst werden kann.
Die Einwilligung zur Nutzung von Bildern des Hundes für soziale Medien oder Werbezwecke wird gesondert im Unterbringungsvertrag erklärt.

20. Schriftform, Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen im Übrigen unberührt.

Erledigt!

Die fertige Vereinbarung bekommst Du gleich per E-Mail als PDF. Vielen Dank fürs Ausfüllen!

Angekommen!

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